1.
Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist immer einzuhalten.
Zur Sicherung des Mindestabstands wird ein „Vorrang gewähren System“ eingeführt. Nach diesem System ist das gleichzeitige, entgegen gerichtete Durchqueren von Fluren untersagt. Dabei hat immer derjenige Vorrang, welcher den Flur in Richtung Ausgang durchqueren möchte. Die Person auf der Gegenseite hat Vorrang zu gewähren und muss entsprechend warten.
Während des Unterrichts sind mindestens 2,0 m Abstand zwischen Schüler und Lehrer zu wahren. Während des Gesangs- und Blasinstrumentalunterrichts sind mindestens 3,0 m Abstand zu wahren.
2.
Eltern oder Betreuungspersonen müssen draußen bleiben, die Schüler der Musikschule warten vor dem Eingang und werden von den Lehrer*innen abgeholt und anschließend zum Ausgang begleitet.
3.
Nach dem Betreten des Gebäudes sind Hände gründlich zu waschen. Für die Hände gilt: mindestens 20 Sekunden mit Seife und Wasser reinigen. Dafür können die Waschmöglichkeiten in den öffentlich zugänglichen Toiletten oder falls vorhanden, die jeweiligen Waschbecken in den Kursräumen genutzt werden
4.
Das Gebäude darf nur betreten, wer keine Symptome hat, die auf COVID-19 hindeuten. Dazu gehören zum Beispiel Husten, Fieber oder Halsschmerzen.
5.
Der Besuch des Servicecenters ist ausschließlich mit Mund-Nasen-Schutz gestattet.