Ab 14 Uhr geöffnet Lausitzer Platz 4, 02977 Hoyerswerda Tel.: 03571 – 209 37 300    Vor 14 Uhr Tel.: 03571 – 209 37 104

Drei Mädchen beim Gesangsunterricht an der Musikschule Hoyerswerda

Preise

Für die Leistungen der Musikschule werden gemäß der jeweils zu Beginn eines Schulhalbjahres geltenden Preisliste Entgelte erhoben. Für Erwachsene (mit Vollendung des 21. Lebensjahres), die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, fällt ein Zuschlag auf alle Unterrichtsformen in Höhe von 30 % v. H. an. Über die Ausbildung ist ein Nachweis zu erbringen. Die Entgelte sind in der Regel Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Die Entgelte werden halbjährlich mit Rechnungsstellung fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann abweichend davon eine monatliche Einziehung der Jahresentgelte in 10 Raten, beginnend mit dem 15.10. eines Jahres, vereinbart werden. Weitere Details zur Entgeltordnung finden Sie in unseren AGB.

Unterrichtsform

Preis pro Jahr

Monatsbeitrag

(1/10) Jahresbeitrag
Einzelunterricht 14-tägig 45 min: 540,00 € 54,00 €
Einzelunterricht 45 min: 1.080,00 € 108,00 €
Einzelunterricht 45 min, Leistungsnachweis: 900,00 € 90,00 €
Einzelunterricht 30 min: 780,00 € 78,00 €
Gruppenunterricht 2 Schüler, 45 min: 540,00 € 54,00 €
Gruppenunterricht 3 Schüler, 45 min: 420,00 € 42,00 €
Gruppenunterricht 4 Schüler, 45 min: 300,00 € 30,00 €
Kindertanz, 45 min: 249,00 € 24,90 €
Musikalische Grundausbildung, 45 min: 240,00 € 24,00 €
Musikalische Früherziehung, 45 min: 240,00 € 24,00 €

Instrumentenmiete

Gebühr

Monatsbeitrag

(1/10) Jahresbeitrag
1. Jahr: 90,00 € 9,00 €
2. Jahr: 150,00 € 15,00 €
3. Jahr: 240,00 € 24,00 €
4. Jahr und jedes Weitere: 300,00 € 30,00 €

Ergänzungsfächer

Gebühr

Monatsbeitrag

(1/10) Jahresbeitrag
Chor-und Musiziergruppen / 45 Min: 180,00 € 18,00 €
Chor 60 Min: 212,00 € 21,20 €
Musiklehre ohne Hauptfachunterricht / 45 Min: 180,00 € 18,00 €
Bandbetreueung auf Anfrage: 240,00 € 24,00 €

Ermäßigungen

Prozent

Empfänger von Leistungen nach SGB XII: 50 v. H.
Geschwister des gleichen Haushaltes/2 Kinder: 10 v. H.
Geschwister des gleichen Haushaltes/3 Kinder: 20 v.H.

Nicht ermäßigt werden: Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musiklehre, Babykurs, Tanz, Ballett, Musiktheater, Ergänzungsfächer ohne Hauptfach, Klassenmusizieren, Bandbetreuung.

Erwachsenenunterricht

Prozent

Zuschlag 30 v. H.

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