Ab 14 Uhr geöffnet Lausitzer Platz 4, 02977 Hoyerswerda Tel.: 03571 – 209 37 300    Vor 14 Uhr Tel.: 03571 – 209 37 104

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Häufige Fragen

  • Frage: Ich möchte mein Kind/mich für den Unterricht anmelden. Wie gehe ich vor?

Sie füllen das Anmeldeformular der Musikschule aus, unterschreiben es an den dafür vorgesehenen Stellen und schicken es postalisch an die Musikschule (persönlich abgeben können Sie es auch). Bei minderjährigen Kindern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Die Anmelde-Formulare finden Sie im Eingangsbereich rechts neben dem Servicebüro. Weiterhin finden Sie alle Formulare als Vordrucke auch auf unserer Homepage. Vergessen Sie bitte nicht die zweite Unterschrift für die Abbuchungserlaubnis. Die Musikschule bzw. die Lehrkraft spricht danach mit Ihnen den genauen Unterrichtsbeginn ab. Anmeldungen sind jederzeit möglich!

  • Frage: Kann ich als Erwachsener Unterricht an der Musikschule nehmen?

Die Musikschule Hoyerswerda bietet auch Unterricht für Erwachsenen an. Dabei sind musikalische Vorkenntnisse vorteilhaft aber nicht zwingend erforderlich. Die Freude an der Musik steht im Vordergrund. Sie werden staunen, was Sie – selbst in fortgeschrittenem Alter – noch neues Erlernen können. Trotzdem sollten Sie für den Spielspaß die nötige Zeit für das regelmäßige Üben aufbringen können. Tipps zum Üben gibt’s hier.

  • Frage: Welche Vorkenntnisse muss ich/mein Kind mitbringen.

Keine! Wenn Kenntnisse vorhanden sind, können diese natürlich auf keinen Fall schaden. Die Lehrkraft wird individuelle auf Ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten eingehen. Sollten Sie Ihre Kenntnisse im Bereich Musiktheorie vertiefen wollen, besteht auch zusätzlich die Teilnahme an einem Theoriekurs.

  • Frage: Muss ich oder mein Kind zwingend Schüler der Musikschule sein, um in einem Ensemble(einer Band) mitspielen zu können?

Nein! Jeder, der im Ensemble/einer Band mitspielen möchte kann und soll das auch gerne tun. Sollten Sie oder Ihr Kind bereits kostenpflichtigen Einzel- oder Gruppenunterricht an der Musikschule in Anspruch nehmen, ist der zusätzliche Ensemble/Bandunterricht kostenlos. Andernfalls fällt ein Entgelt entsprechend der Entgeltordnung an.

  • Frage: Woran erkenne ich, ob mein Kind musikalisches Talent besitzt?

In erster Linie soll der Instrumental-/Gesangsunterricht  Freude und bleibendes Interesse an der Musik und am Musizieren vermitteln. Wieviel Talent der jeweilige Schüler besitzt ist dem zunächst untergeordnet. Viele Studien der letzten Jahre haben bewiesen, welchen positiven Einfluss musikalische Bildung auf die Entwicklung eines Menschen nehmen kann – ganz unabhängig davon wie talentiert ein Schüler ist.

Neben dem musikalischen Gespür sind es vorrangig Neugier, Geduld, Aufmerksamkeit, Auffassungsgabe, Konzentrationsfähigkeit und Fingerfertigkeit des Kindes sowie allen voran die Bereitschaft regelmäßig und diszipliniert zu üben, die den Erfolg letztendlich ausmachen. Ein weltberühmter Pianist sagte einst: „Erfolg zu haben bedeutet:10% Talent, 90%  harte Arbeit“

  • Frage: Ich verstehe nichts von Musik, kann ich meinem Kind trotzdem irgendwie helfen?

Auch wenn Sie sich vollkommen unmusikalisch vorkommen (was in Wirklichkeit niemand ist!) unterstützen Sie ihr Kind am effektivsten, wenn Sie Interesse zeigen und regelmäßig beim Üben zuhören.

Schaffen Sie ihrem Kind feste Strukturen(Zeit, Raum) damit das Üben zum regelmäßigen Ritual wird. Fragen Sie nach und hören Sie wohlwollend zu. Versuchen Sie nicht den Lehrer zu spielen, das kommt meist nicht gut an. Gerade Kinder merken sehr schnell, ob jemand von etwas Ahnung hat oder nicht. Stellen Sie Ihrem Kind viele Fragen über das Instrument(den Unterricht), thematisieren den Musikunterricht und gestalten Sie daraus resultierend gelegentlich kleine und größere musikalische Ausflüge(Konzert, Oper, Theater).

  • Frage: Welches Instrument passt zu mir/meinem Kind?

Die Musikschule Hoyerswerda veranstaltet mindestens einmal im Jahr einen Tag der offenen Musikschule. Hier können Besucher unter der fachkundigen Anleitung der Instrumentallehrer die verschiedensten Instrumente testen und sämtliche Fachfragen loswerden

Weiterhin können im Rahmen des Instrumentenkarussells verschiedene Instrumente in kleinen Gruppen über einen längeren Zeitraum probiert werden.

Zusätzlich bieten wir für alle Instrumente kostenlose Probestunden an, die direkt mit dem jeweiligen Fachlehrer vereinbart werden können.

  • Frage: Benötige ich um mit dem Unterricht zu beginnen ein eigenes Instrument?

Nein. Im Rahme unserer Möglichkeiten stellen wir Ihnen oder Ihrem Kind gern ein Leihinstrument zur Verfügung. Dieses kann gegen ein geringes Entgelt direkt bei der Musikschule entliehen werden. Mitunter kann es vorkommen, dass wir das von Ihnen gewünschte Instrument aus Kapazitätsgründen momentan nicht zur Ausleihe anbieten können. Trotzdem ist es möglich über verschiedene Händler Instrumente nach dem Mietkauf-System zu mieten. Unsere Fachlehrer geben Ihnen gerne die entsprechenden Empfehlungen. Da für eine langfristige Entwicklung ein eigenes Instrument erstrebenswert ist, behält sich die Musikschule vor, bestimmte Instrumente nur über einen begrenzten Zeitraum auszuleihen. Beim Kauf des eigenen Instrumentes stehen Ihnen unsere Fachlehrer selbstverständlich mit Rat und Tat zur Seite.

  • Frage: Ist eher Gruppen- oder Einzelunterricht sinnvoll?

Es ist beides möglich. Grundsätzlich kommt es auf das Instrument, das Alter und die Ziele und Wünsche der Schüler an. Sprechen Sie mit dem jeweiligen Fachlehrer über die jeweilige Unterrichtsform. Aus Kapazitätsgründen kann die Musikschulleitung die Unterrichtsform in Ausnahmefällen auch festlegen.

  • Frage: Ist ein Fächer- oder Lehrerwechsel möglich?

Ein Fächer- oder Lehrerwechsel ist in Absprache mit der Schulleitung möglich. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

  • Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu?

Zusätzlich zum Unterrichtsentgelt kommen je nach Instrument geringe Kosten für Zubehör, Noten usw. auf Sie zu. Besonders teure Instrumente können ja nach Kapazität auch über die Musikschule für ein monatliches Entgelt ausgeliehen werden. Beim Kauf eines eigenen Instrumentes sind Sie durch unsere kompetenten Pädagogen stets gut beraten.

  • Frage: Müssen die Ferien mitbezahlt werden?

Nein – die Entgelte sind in der Regel Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien. Die Entgelte werden halbjährlich mit Rechnungsstellung fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann abweichend davon eine monatliche Einziehung der Jahresentgelte in 10 Raten, beginnend mit dem 15.10. eines Jahres, vereinbart werden.

  • Frage: Was passiert im Krankheitsfall des Schülers oder Lehrers?

Kann der Schüler über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen krankheitsbedingt nicht am Musikschulunterricht teilnehmen, so kann auf Antrag des Nutzers und bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises, eine anteilsmäßige Entgelterstattung erfolgen.

Findet der Unterricht aus von der Musikschule zu vertretenden Gründen nicht statt, wird Nachholunterricht angeboten. Das Jahresentgelt umfasst in der Regel 35 Unterrichtseinheiten je Schüler und Fach. Über die Maximalzahl von 38 Unterrichtseinheiten hinaus werden grundsätzlich keine weiteren Unterrichtseinheiten durchgeführt.

  • Frage: Gibt es Ermäßigungen?

Nehmen aus einem gemeinsamen Haushalt mehrere Geschwister am Musikunterricht teil oder hat ein Nutzer mehrere Unterrichtsfächer belegt, so wird ohne Antrag folgende Ermäßigung gewährt: bei zwei Kindern oder Fächern 10% Ermäßigung bei 3 und mehr Kindern oder Fächern 20% Ermäßigung.

Eine Entgeltermäßigung um 50% erhalten Empfänger von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft/Grundsicherung nach SGB II bzw. SGB XII. Bei der Anmeldung ist dies unter Vorlage der entsprechenden Nachweise zu beantragen.

Im Rahmen einer gezielten Leistungsförderung können Entgelte für besonders begabte Schüler befristet für das jeweilige Schuljahr ermäßigt werden. Voraussetzungen dafür sind, dass die Schüler an Prüfungen und Vorspielen teilnehmen und regelmäßig Auftritte der Musikschule absolvieren.

  • Frage: Wann beginnt der nächste Kurs in Musikalische Früherziehung?

Die Kurse beginnen jeweils zum Schuljahresanfang. Ein späterer Einstieg ist in Absprache mit dem jeweiligen Fachlehrer möglich.

  • Frage: Findet in den Ferien Unterricht statt?

Unterricht wird nur in der Schulzeit gegeben, es gilt die Ferienreglung des Freistaates Sachsen.

  • Frage: Wie kann ich kündigen?

Abmeldungen sind ausschließlich zum Ende eines Schuljahres bzw. Schulhalbjahres möglich. Die Abmeldungen müssen spätestens am 30.06. bzw. am 31.12. bei der Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH, Lausitzer Platz 4, 02977 Hoyerswerda, in Textform vorliegen.

Im Einzelfall kann eine Abmeldung unter dem Nachweis triftiger Gründe, insbesondere bei langfristigen Erkrankungen oder Wegzug, innerhalb einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende erfolgen. Erfolgt keine Abmeldung, bleibt das Unterrichtsverhältnis automatisch für das folgende Schuljahr bzw. Schulhalbjahr bestehen.