Ab 14 Uhr geöffnet Lausitzer Platz 4, 02977 Hoyerswerda Tel.: 03571 – 209 37 300    Vor 14 Uhr Tel.: 03571 – 209 37 104

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Musikschule in der Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH 

Allgemeines

  1. Die Musikschule Hoyerswerda wird als rechtlich unselbstständiger Geschäftsbereich der „Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH“ geführt. Sämtliche Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für die „Musikschule in der Trägerschaft der Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH“ (nachfolgend Musikschule).
  2. Die Musikschule ist eine Einrichtung der kulturellen Bildung. Sie fördert auf der Grundlage des Musikschulkonzeptes den aktiven Umgang mit Musik bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Die Aufgaben der Musikschule umfassen die musikalische Breitenförderung, die musikalische Förderung behinderter Menschen und die Begabtenförderung bis hin zur Vorbereitung auf ein Musikstudium. Die Musikschule vermittelt musikalisch-künstlerische Inhalte, soziale und emotionale Schlüsselqualifikationen und erfüllt damit einen gesellschaftlichen Auftrag.
  3. Die Musikschule ist Mitglied im Verband deutscher Musikschulen e. V. (VdM).

Geltungsbereich

  1. Die Regelungen dieser AGBs gelten für die vertraglichen und vorvertraglichen Beziehungen zwischen der Musikschule und ihren Nutzern bzw. deren gesetzlicher Vertreter.
  2. Zwischen der Musikschule und ihren Nutzern bestehen privatrechtliche Rechtsverhältnisse.
  3. Mit Aufnahme eines Rechtverhältnisses mit der Musikschule erkennen deren Nutzer diese AGBs an.

Schuljahr, Ferien und Feiertage

  1. Das Schuljahr beginnt jeweils am 01.08. eines Jahres und endet am 31.07. des Folgejahres.
    Schulhalbjahr: 01.08. – 31.01.
    Schulhalbjahr: 01.02. -31.07.
  2. Es gilt die Ferien- und Feiertagsordnung des Freistaates Sachsen.


Anmeldung, Aufnahme und Abmeldung

  1. Anmeldungen können jederzeit unter Verwendung des entsprechenden Formulars in Textform eingereicht werden. Ein privatrechtlicher Unterrichtsvertrag kommt erst mit Vereinbarung von Unterrichtszeit und -form zwischen der Musikschule und dem Interessenten zustande.
  2. Die Zuweisung zum Unterricht sowie zum Fachlehrer erfolgt durch die Musikschulleitung, die Festlegung der Unterrichtszeiten erfolgt in bestmöglicher Abstimmung zwischen dem jeweiligen Fachlehrer und den Nutzern.
  3. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar. Der Wechsel eines Unterrichtsfaches, des Fachlehrers oder der Unterrichtsart ist bei rechtzeitiger Beantragung zum 01. eines Kalendermonats unter Verwendung des entsprechenden Formulars möglich.
  4. Abmeldungen sind ausschließlich zum Ende eines Schuljahres bzw. Schulhalbjahres möglich. Die Abmeldungen müssen spätestens am 30.06. bzw. am 31.12. bei der Zoo, Kultur und Bildung Hoyerswerda gGmbH, Lausitzer Platz 4, 02977 Hoyerswerda, in Textform vorliegen. Im Einzelfall kann eine Abmeldung unter Nachweis triftiger Gründe, insbesondere bei langfristigen Erkrankungen oder Wegzug, innerhalb einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende erfolgen. Erfolgt keine Abmeldung bleibt das Unterrichtsverhältnis automatisch für das folgende Schuljahr bzw. Schulhalbjahr bestehen.
  5. Änderungen der persönlichen Daten, insbesondere Änderungen der Bankverbindung, der persönlichen Anschrift oder des Familiennamens, sind der Musikschule unverzüglich mitzuteilen.
  6. Die Musikschule kann Rechtsverhältnisse aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Wichtige Gründe liegen insbesondere bei dauerhafter Störung des Unterrichts, anhaltend mangelhafter Leistungen, mehrfachem unentschuldigtem Fehlen oder mehrfachem Zahlungsverzug des Nutzers vor.

Schnupperstunden, Probezeit

  1. Vor der Neuanmeldung können Interessenten nach Absprache mit der Musikschulleitung eine kostenlose 30minütige Schnupperstunde in Anspruch nehmen.
    Schnupperstunden sind unter Verwendung des entsprechenden Formulars zu beantragen, welches im Besucher-Service der Musikschule erhältlich ist.
  2. Die ersten 4 Wochen nach Beginn des Unterrichts gelten als entgeltpflichtige Probezeit. Während der Probezeit kann das Vertragsverhältnis jederzeit und ohne Angabe von Gründen in Textform gekündigt werden.
  3. Erfolgt während der Probezelt keine Kündigung gilt das Unterrichtsverhältnis für unbestimmte Zeit.

Unterricht

  1. Die Nutzer sind verpflichtet, den Unterricht pünktlich zu besuchen. Störungen und Belästigungen der anderen Nutzer oder des Unterrichtsablaufes sind zu unterlassen. Anordnungen der Musikschulleitung und der Lehrer sind zu befolgen.
  2. Der Musikschulunterricht gliedert sich In folgende vier Stufen
    – Grundstufe/ Elementarstufe
    – Unterstufe
    – Mittelstufe
    – Oberstufe
  3. Die Einteilung in Gruppen- und Einzelunterricht erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit den Nutzern.
  4. Die Unterrichtsinhalte richten sich nach den Richtlinien des VdM.
  5. Neben diesen Unterrichtsstufen werden Ergänzungsfächer, Programme, Kurse und Projekte verschiedener Art angeboten. Zur Teilnahme an diesen Einheiten sind auch Nutzer berechtigt, welche kein Unterrichtsangebot nach Absatz 2 besuchen.
  6. Die Nutzer verpflichten sich zur unentgeltlichen Mitwirkungen an Veranstaltungen und Auftritten der Musikschule.
  7. Öffentliche Auftritte der Nutzer unter dem Namen der Musikschule bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Musikschule.
  8. Jeder Nutzer kann sich nach Besuch der Unter-, Mittel- oder Oberstufe einer Abschlussprüfung unterziehen und erhält, soweit er die Anforderungen erfüllt, ein Abschlusszeugnis. Bei einem Abschluss ab der Mittelstufe ist ein Nachweis im Fach Musiklehre für die jeweilige Stufe zu erbringen. Für Prüfungen gelten die gesonderten Prüfungsordnungen.

Unterrichtsmittel

  1. Die Nutzer sind für die Beschaffung von Unterrichtsmitteln (Instrumente, Noten, Notenständer) selbst verantwortlich.
  2. Soweit verfügbar, können diese auch bei der Musikschule gemietet werden. Mietinstrumente stehen den Nutzern während der Dauer des Mietzeitraums zur freien Verfügung. Sie sind entsprechend ihrem Verwendungszweck zu nutzen und auf eigene Kosten zu pflegen.
  3. Für die Beschädigung oder den Verlust von Mietinstrumenten während des Mietzeitraums haften die Nutzer, soweit der Schaden nicht durch die Musikschule zu vertreten ist.
  4. Eine Weitergabe der Mietinstrumente an Dritte ist ausgeschlossen.
  5. Notenmaterial kann ausnahmsweise und soweit verfügbar unentgeltlich bei der Musikschule entliehen werden. Für die Beschädigung oder den Verlust von Notenmaterialien während des Leihzeitraums haften die Nutzer, soweit der Schaden nicht durch die Musikschule zu vertreten ist. Die Musikschule unterliegt seit dem 01.01.2018 einem GEMA-Lizenzvertrag, welcher das legale Kopieren von Noten in einem vertraglich fest geregelten Rahmen für die Musikschule erlaubt. Es dürfen daher nur Kopien im Unterricht verwendet werden, die im Rahmen dieser Lizenzvereinbarung erlaubt und erstellt worden sind. Auskunft über Art und Umfang dieser Kopierlizenz erteilt die Schulleitung.
  6. Wenn die Größe der Instrumente das Wachstum der Kinder berücksichtigt, können auf Antrag durch die Musikschulleitung Ausnahmeregelungen von der Steigerung der Nutzungsentgelte ab dem zweiten Nutzungsjahr vereinbart werden.

Haftung, Aufsicht

  1. Die Musikschule haftet nicht für Schäden bzw. für den Verlust von privatem Eigentum der Schüler. Im Zusammenhang mit dem Besuch der Musikschule besteht Unfalldeckungsschutz u. a. im Gebäude der Musikschule, bei Veranstaltungen der Musikschule außerhalb deren Räumlichkeiten und auf dem Wege zu und von der Schule oder zu und von Veranstaltungen.
  2. Für Personenschäden während des Unterrichtes, sowie auf dem Hin-und Rückweg zum Unterricht haftet die Musikschule nicht.
  3. Für Schäden, die durch den Schüler an den Räumlichkeiten, an Instrumenten oder anderen Personen entstehen, haftet der Schüler selbst oder bei Minderjährigen seine Erziehungsberechtigten.
  4. Eine Aufsichtspflicht des Lehrers gilt nur für die Zelt des Unterrichts, vom Betreten bis zum Verlassen des Unterrichtsraumes.

Entgeltpflicht, Zahlungsbedingungen

  1. Für die Leistungen der Musikschule werden, abgesehen von Entgelten für die Absatz 5 zutrifft, gemäß der jeweils zu Beginn eines Schuljahres geltenden Preisliste Entgelte erhoben.
  2. Für Erwachsene (mit Vollendung des 21. Lebensjahres), die sich nicht mehr in der Ausbildung befinden, fällt ein Zuschlag auf alle Unterrichtsformen in Höhe von 30 v. H. an. Über die Ausbildung ist ein Nachweis zu erbringen.
  3. Die Entgelte sind in der Regel Jahresentgelte und berücksichtigen die unterrichtsfreie Zeit in den Ferien.
  4. Die Entgelte werden halbjährlich mit Rechnungsstellung fällig. Bei Erteilung einer Einzugsermächtigung kann abweichend davon eine monatliche Einziehung der Jahresentgelte in 10 Raten, beginnend mit dem 15.10. eines Jahres, vereinbart werden.
  5. Entgelte, welche sich aus der Anzahl der Teilnehmer berechnen, werden gemäß der angemeldeten Gruppenstärke zum 15.03. bzw. 15.09. des Schulhalbjahres festgesetzt. Vergrößert sich danach die Gruppenstärke während des Schulhalbjahres nachhaltig, wird das Entgelt zu Gunsten der Schüler neu festgesetzt. Verringert sich die Gruppenstärke während des Schulhalbjahres, kann die Musikschule die Dauer der jeweiligen Unterrichtseinheiten verringern. Verringert sich die Gruppenstärke einer Zweiergruppe auf nur noch eine einzelne Person, wird die Dauer der jeweiligen Unterrichtseinheit halbiert, gleiches gilt zeitanteillg entsprechend für anderweitige Reduzierungen der Gruppenstärke.
  6. Die Teilnahme am fachspezifischen Ergänzungsunterricht ist für Teilnehmer des Musikschulunterrichts nach§ 6 Abs. 2 kostenfrei.
  7. Das Jahresentgelt umfasst in der Regel 35 Unterrichtseinheiten je Schüler und Fach. Über die Maximalzahl von 38 Unterrichtseinheiten je entgeltpflichtigem Fach hinaus werden grundsätzlich keine weiteren Unterrichtseinheiten durchgeführt.
  8. Bei Unterrichtsbeginn nach Schuljahresbeginn beginnt die Entgeltpflicht mit dem Monat der Unterrichtsaufnahme.
  9. Fallen Unterrichtseinheiten entgeltpflichtiger Fächer aus, werden diese nach Möglichkeit nachgeholt, sofern nicht der Nutzer den Ausfall zu vertreten hat. Zahlungen für ausgefallene Unterrichtseinheiten, welche nicht nachgeholt werden, können unter Beachtung von Absatz 7 auf Antrag am Ende des Schuljahres in 35tel Anteilen erstattet werden. Für Unterrichtsstunden, die wegen Erkrankung des Schülers ausgefallen sind, können Unterrichtsentgelte nur nach Vorlage der Krankschreibung(en) oder einer anderen ärztlichen Bescheinigung erstattet werden.
  10. Für Kurse, Projekte und Workshops wird ein gesondert festgelegtes Entgelt erhoben. Das Entgelt für die Teilnahme an Kursen, Projekten und Workshops wird nicht erhoben, wenn sich der Nutzer spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung für diese bei der Zoo, Kultur und Bildung gGmbH in Textform abgemeldet hat, Bei einer Abmeldung von spätestens 14 Tagen vor Beginn der Veranstaltung werden 50% des Teilnahmeentgelts erhoben. Bei später zugegangenen Abmeldungen ist das volle Teilnahmeentgelt zu entrichten.
  11. Alle Zahlungen erfolgen bargeldlos auf das in der Rechnung angegebene Konto. In Ausnahmefällen ist die Barzahlung in der Musikschule möglich. Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz erhoben. Darüber hinaus werden Mahnkosten von 5,00 Euro berechnet.
  12. Bei Zahlungsverzug und erfolglosem Mahnen wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt. Für alle Fristen gilt der Tag des Zahlungseingangs. Für die Dauer des Zahlungsverzugs wird der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen.

Ermäßigungen

  1. Eine Entgeltermäßigung um 50 v. H. erhalten Empfänger von laufenden Leistungen zum Lebensunterhalt und Kosten der Unterkunft/Grundsicherung nach SGB II bzw. SGB XII. Bei der Anmeldung ist dies unter Vorlage der entsprechenden Nachweise zu beantragen. Der Antragsteller ist verpflichtet, Veränderungen diesbezüglicher Umstände unverzüglich der Musikschule mitzuteilen. Bei Anträgen, die während des Schuljahres eingehen, wird das Entgelt ab dem Monat ermäßigt, der auf den Eingang des Antrages auf Ermäßigung folgt. Bei unrechtmäßiger Inanspruchnahme der Sozialermäßigung ist die Musikschule berechtigt, rückwirkend das volle Entgelt zu fordern.
  2. Im Rahmen einer gezielten Leistungsförderung können Entgelte für besonders begabte Schüler befristet für das jeweilige Schuljahr ermäßigt werden. Die Entscheidung erfolgt nach Absatz 3. Voraussetzungen dafür sind, dass die Schüler an Prüfungen und Vorspielen teilnehmen und regelmäßig Auftritte der Musikschule absolvieren.
  3. Die Auswahl der Leistungsschüler erfolgt durch die Schulleitung in Absprache mit dem Stammkollegium und unter Berücksichtigung der erreichten Punktzahl im Leistungsvorspiel. Maßgebend für einen positiven Entscheid können das besondere solistische Engagement, rege Ensembletätigkeit, die Vorbereitung auf ein Musikstudium und die Teilnahme am Wettbewerb „Jugend musiziert“ sein.
  4. Nehmen aus einem gemeinsamen Haushalt mehrere Geschwister am Musikunterricht teil oder hat ein Nutzer mehrere Unterrichtsfächer belegt, so wird ohne Antrag folgende Ermäßigung gewährt:
    – bei zwei Kindern oder Fächern: 10 v. H. Ermäßigung
    – bei drei und mehr Kindern oder Fächern: 20 v. H. Ermäßigung
    – Die Geschwisterermäßigung ist nicht mit den Ermäßigungen nach Absatz 1 und Absatz 2 kombinierbar.
  5. Nicht ermäßigt werden:
    – Musikgarten, Musikalische Früherziehung, Musikalische Grundausbildung, Babykurs
    – Tanz, Ballett, Musiktheater
    – Ergänzungsfächer ohne Hauptfach
    – Klassenmusizieren
    – Bandbetreuung

Datenschutz
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schülerwerden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.

Inkrafttreten

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten ab dem 01.08.2021 und setzen die bis dahin geltenden AGB außer Kraft.

Hoyerswerda, den 01.08.2021

gez. Arthur Kusber, Geschäftsführer